Nebenberuf

Der Begriff Nebenberuf bezieht sich auf die Ausübung einer weiteren beruflichen (nebenberuflichen) Tätigkeit neben einem Hauptberuf.

Wenn eine Tätigkeit nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung ausmacht, gilt dies als Nebentätigkeit. Man spricht auch dann von einem Nebenberuf, wenn eine Person keinen Hauptberuf ausübt.

Es gibt allerdings auch Menschen, die in mehreren Nebentätigkeiten beschäftigt sind. Ist dies der Fall, so ist jede für sich einzeln zu betrachten. Auch hier darf eine Nebentätigkeit nicht mehr als ein Drittel der vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung einnehmen. Ist dies der Fall, werden dann mehrerer ähnliche Nebenberufe zu einer Nebentätigkeit zusammengefasst.

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Quelle: www.franchiseone.de

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